Amuse-Bouches & Fingerfood

geld und leben
geld und leben

© Katrin Moritz

Food-Fotografie

Von feinen Amuse-Bouches, über asiatischen Hühnerspießchen, fantasievolle Salate im Gläschen bis zu scharfen WanTan-Körbchen - wir kreieren Fingerfood von A-Z für Ihr Buffet.

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Apero im Park

© Jonas Haesner
© Jonas Haesner

KaSa Bistro

Was die Jungs von der Tasteria alles auf oder besser in der Pfanne haben, könnt Ihr auch direkt in ihrem neuen Bistro ausprobieren:

www.kasa-bistro.de

AGB

Haftung

Die Teilnahme an allen Taste Munich Kochevents erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmer.

Eventuelle Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien sind den Veranstaltern (Taste Munich) spätestens bei der Anmeldung, also 3 Tage vor dem Event, schriftlich mitzuteilen. S. Anmeldeformular

Die Agentur Taste Munich haftet ausschliesslich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

Reklamationen

Sollte es zu Beanstandungen im Rahmen eines Caterings oder einer anderen Veranstaltung kommen, sind uns diese umgehend mündlich oder schriftlich mitzuteilen. Nur so können wir unmittelbar reagieren und alles tun, um Abhilfe zu schaffen. Spätere Reklamationen können wegen fehlender Nachprüfungsmöglichkeiten leider nicht mehr akzeptiert werden.

 

Teilnehmer

Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass bei allen Events Fotos gemacht werden können, die von Taste Munich für die Werbung ihrer eigenen Produkte, insbesondere ihrer Website, verwendet werden können.

Auf die Geltendmachung von Rechten am eigenen Bild wird insoweit verzichtet. Die Einwilligung gilt ohne zeitliche Beschränkung.

Ist ein Teilnehmer damit nicht einverstanden, kann er dies vor Beginn der Veranstaltung per email oder mündlich erklären.

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zum verantwortungsbewußten und vorsichtigen Umgang mit dem bereitgestellen Inventar und verpflichtet sich, den Hinweisen der jeweiligen Kursleiter oder Gastgeber Folge zu leisten.

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich außerdem zum rücksichtsvollen Umgang mit den anderen Teilnehmern.

Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Pflichten, ist der Veranstalter berechtigt, diesen nach einmaliger Verwarnung von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

Schäden, die vom Teilnehmer rechtswidrig und schuldhaft an Inventar und Utensilien verursacht werden, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.

 

Zahlungsbedingungen

Die jeweilige Teilnahmegebühr ist spätestens 3 Tage oder 72 Stunden vor dem Event fällig. Die Zahlungsdetails werden in einer separaten Email mitgeteilt. Im Fall einer kurzfristigen Stornierung hat der Kunde die Möglichkeit, seine Teilnahme auf eine andere Person zu übertragen, sofern er uns darüber rechtzeitig und schriftlich informiert.

 

Zahlunsgbedingungen bei Catering-Aufträgen

Mit der Auftragserteilung, spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung, können wir ein Drittel der kalkulierten Kosten als Vorauszahlung in Rechnung stellen. Die restliche Summe wird im Anschluß an das Catering-Event und unter der Berücksichtigung der tatsächlich angefallenen Kosten (Menge/Service etc.) in Rechnung gestellt.

 

Stornierung von Catering-Aufträgen

Wird der Catering Vertrag seitens des Kundens storniert, müssen wir zur Deckung unseres entstandenen Aufwands folgende Stornierungskosten berechnen:

  • 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25% der vereinbarten Vertragssumme
  • 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50% der vereinbarten Vertragssumme
  • 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung 90% der vereinbarten Vertragssumme

Für Aufträge, die erst am Tag der Veranstaltung storniert werden, müssen wir 100% der Kosten in Rechnung stellen.